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1-56 Docke

Die Docke, häufig auch ,,Gehlsen-Gelände“ genannt, liegt zwar außerhalb des Landesschutzdeiches, ist aber dank eines historischen Schirmdeichs und einer Spundwand dem Hochwasser nicht schutzlos ausgeliefert. Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet für Veranstaltungen wie Jahrmarkt, Zirkus, Fischmarkt, und Matjeswochen und einen öffentlichen Parkplatz sowie ein kleines Sondergebiet für Gastronomie fest. Etwa ein Fünftel der Gesamtfläche ist als Grünfläche ausgewiesen.

Rechtskraft: 24.12.2008

Dokumente

1. Änderung - Änderung der zulässigen Nutzung

Rechtskraft: 14.02.2013

1-56-1 Satzung
(PDF: 1 MB)

1-56-1 Begründung
(PDF: 14.4 MB)